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Betriebsverfassung 1 - Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung

Betriebsverfassung 1 - Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung
Betriebsverfassung 1 - Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung

Stand: Juni 2022
Nachdruck: Jänner 2024

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Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von Organen der ArbeitnehmerInnen eines Betriebes. Deren Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern. Gegenstand des Skriptums

sind die Voraussetzung, Bildung und Zusammensetzung der verschiedenen Organe, wie insbesondere Betriebsrat, Zentralbetriebsrat und Jugendvertrauensrat sowie die Grundsätze der betrieblichen Interessenvertretung.

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