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Beitragsrecht

Beitragsrecht
Beitragsrecht

Stand: Jänner 2024

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In der vorliegenden Broschüre wird ausschließlich die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, freie Dienstnehmer und Lehrlinge) dargestellt, und zwar zur Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dabei wird ausführlich darauf eingegangen, von welchen Einkommensteilen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden und welche Bezüge in der Sozialversicherung beitragsfrei sind.

Besteht Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen, spricht man von Vollversicherung. Diese liegt dann vor, wenn das monatliche Einkommen aus der Erwerbstätigkeit eine bestimmte Höhe (genannt Geringfügigkeitsgrenze) übersteigt. Diese Grenze liegt derzeit knapp unter monatlich € 500. Hingewiesen wird auch auf die Möglichkeit der „geringfügig Beschäftigten“, sich in die Sozialversicherung hineinzuoptieren.

Die Leistungen der österreichischen Sozialversicherung werden im Umlageverfahren finanziert. „Umlageverfahren“ heißt, dass die beim Sozialversicherungsträger einlangenden Mittel sofort wieder für die laufenden Leistungen ausgegeben werden. Die Mittel werden zum größten Teil durch Beiträge der Versicherten und ihrer ArbeitgeberInnen aufgebracht. Da diese Beiträge aber nicht ausreichen, ist zusätzlich ein Beitrag aus dem Steueraufkommen (genannt Bundesbeitrag) erforderlich.

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